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Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und deren daraus folgenden Bußgelder können schnell ins Geld gehen. Seit Inkrafttreten sollen bereits über 40 Bußgelder verhangen worden sein.
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und deren daraus folgenden Bußgelder können schnell ins Geld gehen. Seit Inkrafttreten sollen bereits über 40 Bußgelder verhangen worden sein.
Eine Rekordstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro hat die französische Datenschutzbehörde (CNIL) gegen Google verhängt. Es werden Google zwei Verstöße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung vorgeworfen.
Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt das Soziale Medien und andere Internetdienste Ihrer Verpflichtung zur Auskunft über gespeicherte Nutzerdaten nur unzureichend nachkommen. Den Nutzern von sozialen Medien wird die Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten somit also erschwert.
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