sequda aktuell

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Ob Umfrage oder Terminfindung;  kollaborative Online-Tools wie  Doodle und viele weitere Produkte sind aus dem täglichen Geschäftsverkehr einfach nicht mehr weg zu denken. Oft bestechen diese Dienste aber nicht nur durch Nützlichkeit, sondern leider auch durch wenig Transparenz was den Datenschutz angeht.

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Seit dem Inkrafttreten der DSGVO vor etwas mehr als einem Jahr sind nur wenige Entscheidungen zum Ersatz immaterieller Schäden (Schadensersatz und Schmerzensgeld) ergangen. Nach wenigen erstinstanzlichen Urteilen hat nun das Oberlandesgericht Dresden einen Beschluss hierzu erlassenen und macht konkretisierende Angabe zur Anwendung des Art. 82 DSGVO.

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